Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Tafelzeit durch Gastgeber
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Tafelzeit durch Gastgeber. Bitte beachten Sie auch unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre - wir legen größten Wert auf den Schutz der persönlichen Daten.
Präambel
Mit der Anmeldung als Gastgeber bei der Tafelzeit Eventmanagement GmbH ("Tafelzeit") akzeptieren Sie ("Gastgeber") – zusätzlich zu den bereits bei der Erstanmeldung bei Tafelzeit akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB Tafelzeit allgemein“) – die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Tafelzeit durch Gastgeber ("AGB Tafelzeit Gastgeber"). Tafelzeit stellt unter der Top-Level-Domain Tafelzeit.de sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains ("Tafelzeit-Websites") ein internetbasiertes System und Dienste von Tafelzeit Dritten ("Nutzer") zur Verfügung. Diese AGB Tafelzeit Gastgeber regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und Tafelzeit, unabhängig davon, auf welcher der Tafelzeit-Websites sich der Gastgeber registriert oder einloggt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.
1. Gegenstand
1.1. Tafelzeit bietet Gastgebern internetbasierte Lösung, um Events und Treffen zu organisieren. Im Einzelnen erbringt Tafelzeit für den Gastgeber folgende Leistungen (jeweils „Tafelzeit-Service“): * Bereitstellung einer internetbasierten Software auf den Tafelzeit-Websites zur Organisation von Events. Der Gastgeber hat mithilfe der Tafelzeit-Websites die Möglichkeit eine eigenes Event zu erstellen („Eventseite“) und Teilnehmer für dieses Event online einzuladen. Registrierte Nutzer können sich für das Event anmelden und werden vom Gastgeber bestätigt oder abgelehnt. * Abrechnung der Events und Einzug der mit dem Verkauf jeweils erzielten Erlöse. * Auszahlung der Einnahmen abzüglich der für den Tafelzeit-Service erhobenen Vermittlungsentgelte (siehe hierzu „Entgeltliste“).
1.2. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Events kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Käufer und dem Gastgeber zustande. Tafelzeit handelt insoweit ausschließlich nur als gewerblicher Vertreter und handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Gastgebers. Es ist Pflicht des Gastgebers, Käufer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren.
1.3. Der Gastgeber beauftragt und bevollmächtigt Tafelzeit hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und für die Rechnung des Gastgebers den Verkauf zu diesem Event, die der Gastgeber über die Tafelzeit-Websites organisiert, plant oder in sonstiger Weise darbietet über die Tafelzeit-Websites zu vermitteln und den Zahlungsverkehr mit den Käufern bzw. deren jeweiligen Kreditsinstituten abzuwickeln.
2. Eventpreise und Entgelte
2.1. Der Gastgeber bestimmt den Grundpreis für die Event-Teilnahme nach freiem Ermessen. Der Grundpreis steht dem Gastgeber zu soweit sich aus anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.
2.2. Tafelzeit erhält von dem Gastgeber für jeden Käufer, der über die Tafelzeit-Websites vermittelt wird, ein Entgelt („Vermittlungsentgelt“) nach der zum Vertragsabschluss gültigen und auf den Tafelzeit-Websites veröffentlichten Entgeltliste („Engeltliste“).
2.3. Bei der Rückabwicklung von vermittelten Eventkäufen erhält Tafelzeit vom Gastgeber ein Entgelt nach der Entgeltliste.
2.4. Gelangt eine Event aus Gründen, die nicht Tafelzeit zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so wird für jedes bereits über Tafelzeit eingenommene Teilnehmerentgelt das an Tafelzeit zu entrichtende Entgelt nach Ziffer 2.2. fällig.
2.5. Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die zuvor genannten Entgelte die jeweils derzeit gültige und anfallende Mehrwertsteuer. Tafelzeit behält sich das Recht vor, die Entgelte etwaigen Erhöhungen der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzupassen.
3. Änderungen des Events
Eine Änderung der Eventrahmendaten ist für den Gastgeber nur so lange möglich, bis der erste Käufer durch die Bezahlung seines Unkostenbeitrages seine Teilnahme bestätigt hat. Entscheidend hierfür ist, dass der Status des Gastes auf "bezahlt" gesetzt ist.
4. Abrechnung
4.1. Tafelzeit bietet den Käufern verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarte, Vorauskasse durch Überweisung, giropay), um die Erlöse durch Tafelzeit einzuziehen. Der Gastgeber räumt Tafelzeit insoweit eine entsprechende Vollmacht ein.
4.2. Tafelzeit überweist das gemäß Ziffer 4.1. eingezogene Geld unter Abzug des an Tafelzeit nach Ziffer 2. zu zahlenden Entgelts 14 Tage nach Durchführung des Events zum nächstmöglichen Montag. Die Überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf eine auf den Namen des Gastgebers lautende, inländische Bankverbindung. Tafelzeit behält sich das Recht vor bei wiederkehrenden Events auch vorher Gelder auszuzahlen.
4.3. Dem Gastgeber ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (Kreditkarte) das Risiko einer Rückbuchung durch den Käufer besteht und dass allein der Gastgeber dieses Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. an den Gastgeber erfolgt, werden dem Gastgeber zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß Entgeltliste in Rechnung gestellt.
4.4. Der Gastgeber ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Tafelzeit gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
5. Rückabwicklung
5.1. Wird das Event abgesagt oder wird bzw. wird die Teilnahme von einem oder mehreren Käufern aufgrund einer sonstigen Eventänderung berechtigterweise zurückgegeben, beauftragt der Gastgeber Tafelzeit die für dieses Event von dem Käufer für die Teilnahmeberechtigung bereits gezahlten Gelder inklusive aller Gebühren im Sinne der Ziffer 2.1. an den Käufer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Der Gastgeber bevollmächtigt Tafelzeit insoweit, die von Käufern jeweils erhaltenden Gelder an diese im Namen und auf Rechnung des Gastgebers wieder zurückzuzahlen.
5.2. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.1. hat der Gastgeber ein zusätzliches Stornoentgelt pro Teilnehmer gemäß der Entgeltliste an Tafelzeit zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Gastgeber eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Events. Tafelzeit ist zu Zwischenabrechnungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige innerhalb eines Jahres seit dem ursprünglich festgelegten Termin des Events von Käufern nicht angeforderte Erstattungsbeträge kehrt Tafelzeit an den Gastgeber aus.
5.3. Tafelzeit verpflichtet sich, namens und im Auftrag des Gastgebers die Rückabwicklung bei Widerruf eines Kaufes für die über die Tafelzeit-Websites getätigten Verkäufe durchzuführen, wenn * (i) Tafelzeit dazu gesetzlich verpflichtet ist; oder * (ii) die Rückbuchungsquote von Kreditkarten- und giropay-Zahlungen für dieses Event überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%. Der Gastgeber bevollmächtigt Tafelzeit insoweit, die von Käufern jeweils erhaltenden Gelder für die Event-Teilnahme an diese im Namen und auf Rechnung des Gastgebers wieder zurückzuzahlen. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.3. hat der Gastgeber ein zusätzliches Stornoentgelt pro Käufer gemäß der Entgeltliste an Tafelzeit zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Gastgeber eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin des Events.
6. Betrugs- / Missbrauchsschutz
6.1. Die Tafelzeit-Websites verfügen über ein umfangreiches Sicherheitssystem, dass Gastgeber insbesondere bei Käufen mittels Kreditkarten vor Rückbuchungen ihrer Erlöse schützt. Aufgrund des Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch dritte Kreditkartenakzeptanzanbieter nicht akzeptiert werden.
6.2. Besteht der Verdacht, dass die Tafelzeit-Websites durch den Gastgeber missbräuchlich genutzt werden, behält sich Tafelzeit das Recht vor, die Verkaufsfunktion über die Tafelzeit-Websites zu deaktivieren und den Vekauf zu unterbinden. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn * (i) im Vorfeld des Events bekannt wird, dass das Event nicht oder nicht so wie gegenüber den Käufern verlautbart stattfinden soll; oder * (ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige Events durchgeführt werden sollen; oder * (iii) die Rückbuchungsquote für dieses Event überdurchschnittlich hoch ist in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%.
6.3. Besteht der Verdacht, dass die Tafelzeit-Websites durch den Gastgeber missbräuchlich genutzt werden, behält sich Tafelzeit das Recht vor, nach dem gegenüber den Käufern verlautbarten Eventtermin die Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. auch nach Ablauf von 14 Tagen um weitere 60 Tage („Prüfungsfrist“) zu verzögern. Innerhalb dieser Prüfungsfrist wird Tafelzeit prüfen, ob eine missbräuchliche Nutzung der Tafelzeit-Websites und / oder der Tafelzeit-Services vorliegt. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht insbesondere, wenn * (i) bekannt wird, dass die Event nicht oder nicht so wie gegenüber den Käufern verlautbart stattgefunden hat; oder * (ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige Events durchgeführt worden sind; oder * (iii) (iii) die Rückbuchungsquote für diese Event überdurchschnittlich hoch ist bzw. war, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%. Kann der Verdacht auch nach weiteren 14 Tagen nicht ausgeräumt werden, behält sich Tafelzeit das Recht vor, eine Rückabwicklung gemäß Ziffer 5. vorzunehmen und den Käufern die Gelder für die jeweiligen Events zurückzuzahlen.
7. Haftung von Tafelzeit /Gewährleistung
7.1. Tafelzeit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Tafelzeit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Tafelzeit beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Tafelzeit garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
7.2. Tafelzeit haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Tafelzeit oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Tafelzeit außer in den Fällen der Ziffer 7.1. und der Ziffer 7.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Tafelzeit beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1., 7.2. oder 7.4.. 7.6. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
8. Zusicherung des Gastgebers
Der Gastgeber sichert Tafelzeit zu, dass (i) keine Vereinbarung oder sonstige Absprache zwischen dem Gastgeber und einem Eventort, oder dem Träger oder Betreiber eines Eventortes, oder einem Dritten besteht, welche den Gastgeber daran hindert oder ihn darin beschränkt, die Tafelzeit-Services nach Maßgabe dieser „AGB Tafelzeit Gastgeber“ zu beziehen, (ii) der Gastgeber zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, Tafelzeit nach Maßgabe dieser „AGB Tafelzeit Gastgeber“ mit der Vermittlung von Verkäufen für die Events zu beauftragen.
9. Pflichten des Gastgebers
9.1. Der Gastgeber verpflichtet sich, Tafelzeit unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Funktion der Tafelzeit-Websites zu informieren.
9.2. Der Gastgeber verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Tafelzeit-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Gastgeber ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen Tafelzeit und/oder Angestellte von Tafelzeit Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der Tafelzeit-Services durch den Gastgeber, für die Anbieter nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Gastgebers geltend macht, ist der Gastgeber verpflichtet, Tafelzeit und/oder den Angestellten von Tafelzeit von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
9.3. Der Gastgeber wird Tafelzeit unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. 9.4. Dem Gastgeber ist es nicht erlaubt, die Tafelzeit-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Events zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige Events verstanden.
10. Laufzeit
Darüber hinaus kann Tafelzeit diesen Vertrag über die Erbringung von Tafelzeit-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn * (i) der Gastgeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser „AGB Tafelzeit Gastgeber“, insbesondere Ziffern 8 oder 9, verstoßen hat, oder * (ii) über das Vermögen des Gastgebers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder * (iii) Umstände vorliegen, aufgrund derer Tafelzeit vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Gastgeber mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Tafelzeit oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Gastgeber innerhalb von 30 Tagen nach Auforderung durch Tafelzeit zu Tafelzeits vernünftiger Überzeugung das Gegenteil nachweist.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Tafelzeit behält sich vor, diese „AGB Tafelzeit Gastgeber“ jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Gastgeber nicht zumutbar ist. Tafelzeit wird den Gastgeber über Änderungen der „AGB Tafelzeit Gastgeber“ rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen „AGB Tafelzeit Gastgeber“ nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten „AGB Tafelzeit Gastgeber“ als vom Gastgeber genehmigt. Tafelzeit wird den Gastgeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
11.2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
11.3. Aufrechnungen durch den Gastgeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Gastgeber unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Gastgebers.
11.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Gastgeber alle Erklärungen an Tafelzeit per E-Mail mit dem von jeder der Tafelzeit-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an Tafelzeit übermitteln. Tafelzeit kann Erklärungen gegenüber dem Gastgeber an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Gastgeber als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
11.5. Sollten einzelne Regelungen dieser „AGB Tafelzeit Gastgeber“ unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
11.6. Bei Widersprüchen zwischen den „AGB Tafelzeit Gastgeber“ und den „AGB Tafelzeit allgemein“ gelten die „AGB Tafelzeit Gastgeber“ vorrangig.
11.7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.
11.8. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Stand: 01. Juli 2009